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   BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88   

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https://dejure.org/1989,6113
BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88 (https://dejure.org/1989,6113)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 11 RAr 121/88 (https://dejure.org/1989,6113)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 11 RAr 121/88 (https://dejure.org/1989,6113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosenhilfe - Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Ausland - Vergleichbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe aus Zeiten eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses im Ausland

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 21/85

    Arbeitslosengeld - Flüchtling - Gewährung von Arbeitslosengeld - Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Denn die Beitragspflicht tritt grundsätzlich nur hinsichtlich der Beschäftigungen solcher Personen ein, die im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches beschäftigt sind (§ 173a AFG, § 3 Nr. 1 SGB 4 - s hierzu auch BSG SozR 4100 § 104 Nr. 14).

    Es gibt insoweit auch kein Verordnungsrecht (vgl BSG SozR 4100 § 104 Nr. 14).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Vielmehr muß ihr Fehlen eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes darstellen (stRspr des BSG, vgl BSG SozR 4100 § 100 Nr. 1 mwN).

    Seine Entscheidungsfreiheit ist lediglich insoweit eingeschränkt, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (vgl BSGE 40, 121, 133 f; BSG SozR 4100 § 100 Nr. 1).

  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 54/79
    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Denn die Regelung dient dem Ziel, die fehlende Versicherungspflicht bestimmter Tätigkeitsarten auszugleichen, wobei der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit diese Regelung ausdrücklich auf die unmittelbar angesprochenen Sachverhalte nach deutschem Recht beschränkt hat (vgl auch BSG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 54/79 in SozSich 1981, 30).

    Da es sich somit um eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Leistung handelt und damit die Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gewährleistet werden soll, liegt es im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens, die Gleichstellung öffentlich-rechtlicher Dienstzeiten auf die unmittelbar im Gesetz angesprochenen Sachverhalte nach deutschem Recht zu beschränken (vgl BSG, Urteil vom 19. Juli 1980 - 7 RAr 54/79 - in SozSich 1981, 30).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f mwN; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f mwN; stRspr).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Hierbei handelt es sich um Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung (§ 168 AFG) oder um diesen hinsichtlich der Erfüllung der Anwartschaftszeit gleichgestellte Zeiten (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 29).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Denn das Urteil des LSG ist, soweit es den in der Hauptsache geltend gemachten Anspruch auf Alg abgelehnt hat, vom Kläger im Revisionsverfahren nicht angegriffen worden und damit insoweit rechtskräftig (zur Auslegung eines "Antrags auf Arbeitslosenhilfe" als Antrag auf Alg - siehe BSGE 49, 114, 115; BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 69/80 - USK 81261).
  • BSG, 23.06.1959 - 7 RAr 117/57
    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesene Vertriebene und Flüchtlinge waren danach in der Arbeitslosenversicherung nicht geschützt, weil ihre Tätigkeit im Geltungsbereich des AVAVG nicht versicherungspflichtig gewesen wäre (vgl BSGE 10, 103 zum Forstbeamten; SozR Nr. 5 zu § 85 AVAVG zum Kassenverwalter bei der Deutschen Reichsbahn).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 69/80
    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88
    Denn das Urteil des LSG ist, soweit es den in der Hauptsache geltend gemachten Anspruch auf Alg abgelehnt hat, vom Kläger im Revisionsverfahren nicht angegriffen worden und damit insoweit rechtskräftig (zur Auslegung eines "Antrags auf Arbeitslosenhilfe" als Antrag auf Alg - siehe BSGE 49, 114, 115; BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 69/80 - USK 81261).
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 32/91

    Arbeitslosigkeit - Vertreibungsgebiet - Beschäftigungsaufgabe - Frührentner -

    Da zusätzlich gefordert wurde, daß die Beschäftigung bei einer Ausübung im Geltungsbereich des AFG die Beitragspflicht des Arbeitnehmers begründet hätte (§ 107 Abs. 1 Satz 2 AFG aF), fanden die vorgenannten Vergünstigungen zB auf Personen keine Anwendung, die außerhalb des Geltungsbereichs des AFG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis tätig waren (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 40).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 23/88

    Im Ausland zurückgelegte Zeiten des Bezugs einer ausländischen Sozialleistung als

    Durch § 90a BVFG ist damit für den dort genannten Personenkreis eine Lücke geschlossen worden (vgl hierzu Urteil des Senats vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 121/88 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R

    Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen

    Allerdings hat der Senat in einem ausschließlich § 134 Abs. 2 Nr. 1 AFG betreffenden Urteil den in § 134 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AFG "verwendeten rechtstechnischen Begriffen" entnommen, nur in "Dienststellen bei einem inländischen Hoheitsträger" geleisteter Dienst stehe einer Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleich (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 40).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 1/90

    Voraussetzungen für die anwartschaftsbegründende Anrechnung einer Tätigkeit -

    Die Einfügung von § 90a durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 1985 (BGBl 1, 2138) in das BVFG betrifft nur die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung für die Fälle, in denen der Antragsteller gehindert worden ist, als Arbeitnehmer tätig zu sein (zum Wirkungsumfang dieser Vorschrift: BSG SozR 4100 § 134 Nr. 40; BSG 13. März 1990 - 11 RAr 23/88 -).
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